Nehmen Sie sich die Zeit, sie ist nicht vertan.

Formen der Bestattung

Einleitung

Neben den beiden Bestattungsarten Erd- und Feuerbestattung, entwickeln sich nach und nach immer mehr Bestattungsformen, die oftmals Ausdruck einer Einstellung oder Weltanschauung, bzw. von anderen Kulturen inspiriert sind. Die Vielzahl an Möglichkeiten ist für manche Menschen beängstigend. Andererseits besteht so die Chance, zum Beispiel im Rahmen einer Bestattungsvorsorge individuelle Festlegungen zu treffen, die den eigenen Vorstellungen entsprechen. Auch für die Hinterbliebenen ist die Auswahl eine Form der Auseinandersetzung und Bewältigung mit dem Tod eines Angehörigen.


Die Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch ist normalerweise nicht gestattet.

Die Erdbestattung kann in Wahl- oder Reihengräbern erfolgen. Wahl- und Reihengräber können Sie im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung individuell gestalten. Eine Ausnahme bilden dabei die so genannten Rasenreihengräber.

 

Die Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen in einem Krematorium eingeäschert. Diese Form der Bestattung gewinnt immer mehr an Bedeutung. In Deutschland gibt es noch immer einen Friedhofszwang auch für Urnen. Die Urne kann je nach den angebotenen Möglichkeiten der jeweiligen Heimatgemeinde in einem Urnengrab beigesetzt oder in einer Urnenwand aufgebahrt werden. Auch eine Beisetzung in einem anonymen Rasengrab ist in vielen Gemeinden mittlerweile möglich. Um eine Einäscherung vornehmen zu können, muss der Verstorbene zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung unterschrieben haben, oder die Angehörigen müssen die Feuerbestattung ausdrücklich genehmigen.

Weitere Formen der Feuerbestattung

  • In unseren Nachbarländern Luxemburg und Frankreich gibt es auch die Möglichkeit einer anonymen Verstreuung der Asche. Viele Bestatter arbeiten mit dortigen Krematorien zusammen, wo auf Wunsch die Asche in den „Jardins du Souvenir“ ausgestreut wird. Die parkähnlich angelegten Streuwiesen sind genau wie ein Friedhof frei zugänglich, so dass die Hinterbliebenen hier später jederzeit des Verstorbenen gedenken können.
  • Die Baumbestattung einem Friedwald bietet eine Alternative zur konventionellen Grabstätte. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne direkt zu den Wurzeln eines Baumes gegeben. Ein Friedwald ist Teil eines natürlichen Waldes. Als Begräbnisplatz ist er von außen nicht erkennbar. Bereits zu Lebzeiten kann ein Baum in einem Friedwald (auch für die ganze Familie) ausgesucht werden.
  • Die Naturbestattung in den Schweizer Bergen. In der Natur der Walliser Alpen gibt es die „Oase der Ewigkeit“, in der die Asche des Verstorbenen auf natürliche Art bestattet werden kann. Da in der Schweiz über die Asche eines Verstorbenen frei verfügt werden darf, wird diese beispielsweise auf einer wunderschönen Almwiese in einem Blumenmeer ausgestreut. Oder die Asche wird an einer Baumgruppe eingearbeitet oder an einem Gedächtnisfelsen in der Oase der Ewigkeit bestattet.
  • Die Seebestattung ist ebenfalls eine Form der Feuerbestattung. Hier wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf einem Schiff zu einem festgelegten Seegebiet überführt und dort dem Meer übergeben.

Eine Begleitung durch die Angehörigen ist bei allen hier genannten Formen der Feuerbestattungen möglich.

Was passiert mit unbrennbaren Resten bei Feuerbestattungen?

Feuerbestattungen sind nach wie vor beliebt. Diese Bestattungsart ist zumeist preiswerter als andere Bestattungsformen, wie der Erdbestattung. Doch obwohl die speziellen Öfen der Krematorien mit Temperaturen von 900-1000 °C auf die Verbrennung optimiert sind, bleibt häufig nicht nur Asche zurück, denn der Mensch bekommt im Laufe seines Lebens mehrere nichtorganische Ersatzteile implantiert.

Da für Feuerbestattungen besondere Regeln gelten, wird ein Leichnam bei dieser Bestattung besonders gründlich begutachtet, denn eine spätere Exhumierung ist nicht möglich. Bei der Leichenschau wird auch ein eventueller Herzschrittmacher entfernt, denn die Batterien des Gerätes stellen bei der Verbrennung eine Explosionsgefahr dar.

Weitere Implantate, etwa Gelenkimplantate die meist aus Titan sind, überstehen den ungefähr 90-minütigen Verbrennungsvorgang sehr unbeschadet. Diese Teile werden nach der Verbrennung zunächst gesammelt und später eingeschmolzen.

Der Sarg stellt hingegen kein Problem dar, denn dieser darf für eine Feuerbestattung nicht mit metallischen Teilen wie Nägeln oder Griffen hergestellt werden. Für einen Gegenstand, der dem Leichnam vor der Verbrennung mitgegeben wird ist allerdings die Unversehrtheit auch nach der Verbrennung beabsichtigt. Der sogenannte Schamottestein läßt durch seine geprägte Nummer eine eindeutige Zuordnung der Asche zu.

 

Die Flug- oder Ballonbestattung

Unter Ballon- oder Flugbestattung versteht man das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen von einem Flugzeug aus. Nach der Kremation wird die Asche in einer Zeremonie über einem ausgewählten Naturstück verstreut. Die Angehörigen können an der Zeremonie teilnehmen. Diese Beisetzungsart wird immer beliebter, ist aber in Deutschland nicht erlaubt. Wer sich aber mit der Natur und Ihrer Schönheit verbunden fühlt, dem eröffnen sich ganz neue Horizonte. Orte, Gebiete, Länder, welche man vielleicht aus früheren Erlebnissen schätzt und liebt, empfehlen sich auch für eine Luftbestattung. Ganz nach Ihren Wünschen kann auch ein Dokument über den Flug erstellt werden. Flugbestattungen werden in der Schweiz wie auch International durchgeführt.

 

Die Diamantbestattung

Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relativ junge uns sehr individuelle Bestattungsart. Der Begriff „Diamantbestattung“ meint die Umwandlung von Teilen der menschlichen Kremationsasche in einen kultivierten Diamanten (synthetisch hergestellter Diamant). Dieser Diamant wird von den Hinterbliebenen zumeist in einem Schmuckstück eingebunden und so zur Erinnerung an ihren Verstorbenen genutzt.
Erfahren Sie mehr zur Diamantbestattung

 

Die Weltraumbestattung

Die Weltraumbestattung ist ein Bestattungsart, bei dem der Körper eines Toten oder Teile davon dem Weltraum übergeben werden. Am 21. April 1997 brachte eine Pegasus XL vom Flugplatz Gando (Gran Canaria) aus erstmals 24 Mini-Urnen im Auftrag der Firma Celestis ins Weltall. Bislang wird wegen der hohen Transportkosten nach der Kremation nur ein Teil der Asche ins Weltall transportiert. Bisher hat nur die amerikanische Firma Celestis Weltraumbestattungen durchgeführt. Einige Firmen schicken auch nur eine digitale Botschaft mit Fotos oder anderen Informationen über den Toten ins All.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Bestattung auf dem Mond. Diese wurde zum ersten Mal im Jahre 1998 durchgeführt. Hierbei wird die Asche auf der Mondoberfläche platziert.

 

Die Asche Ihrer Lieben im eigenen Heim

Die Verwahrung der Totenasche im Privatbereich bietet sich insbesondere für Menschen an, die sich nicht mit den alt hergebrachten Bestattungsarten anfreunden können, den Verstorbenen aber dennoch gerne bei sich haben möchten. Hier eröffnet sich ein riesiges Feld. Von der Verwahrung der Asche in einer Schmuckurne im Wohnzimmer, über die Beisetzung im eigenen Garten, der Aufbewahrung eines Teils der Asche in einem Amulett bis hin zur gemeinsamen Beisetzung mit dem geliebten Haustier, sind hier viele Wege offen.

Doch nicht nur für neu Verstorbene kann dies ein Weg sein, sondern auch für Verstorbene, deren Ruhezeit für die Grabstätte abgelaufen ist oder für die eine Umbettung ansteht. Im deutschen Bestattungsrecht ist die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen nicht vorgesehen. Der Friedhofszwang verbietet in Deutschland die Möglichkeit die Asche eines lieben Verstorbenen im Privatbereich zu verwahren.

Dennoch steigt die Zahl der Menschen, die diese Bevormundung umgehen stetig an. Da Totenasche im Privatbereich nicht strafrechtlich verfolgt wird, bedienen sich viele dieser Alternative, wenngleich es folgendens zu beachten gibt:

  • Die Einäscherung muss entweder im Ausland vorgenommen werden, oder eine ausländische Urnenanforderung geht dem lokalen, deutschen Krematorium zu. Urnenaforderungen werden sowohl von ausländischen Grabstätten als auch von ausländischen Bestattern akzeptiert. Das Krematorium verschickt darauf hin die Asche in der Regel per Post ohne weitere Formalitäten auch ins Ausland. Manchmal wird der Nachweis einer Grabstätte im Ausland von den lokalen Behörden zur Ausstellung der Bestattungserlaubnis gefordert. Das stellt aber keine große Hürde dar, weil es im Ausland oft sehr kostengünstige Verstreuungsgrabstätten gibt, die optional verwendet werden können. So beispielsweise in Holland.
  • Um die Asche wieder nach Deutschland zu bekommen, holen manche Angehörige diese entweder selbst im Ausland ab oder lassen sie sich einfach vom ausländischen Bestatter per Post zuschicken.
  • Wenn die Asche allerdings nach Deutschland zurückkehrt und eindeutig einem Verstorbenen zugeordnet werden kann, besteht das Risiko, dass von Amtsseite eine Zwangsbestattung auf Kosten der Angehörigen angeordnet wird. Das ist jedoch nur möglich wenn die keramische Identifikationsmarke auf der Asche oder die Registriernummer auf dem Deckel der Urne verbleibt. Werden diese Kennzeichen vor dem Grenzübertritt von der Urne getrennt, ist die Asche nicht mehr eindeutig zuzuordnen und einer freien Verfügung steht nichts im Wege.

Da viele deutsche Bestatter die genaue Vorgehensweise und Rechtslage nicht hinreichend genau kennen, schalten Angehörige oft Helfer ein, die damit gut vertraut sind.