Baum- oder Naturbestattungen werden immer beliebter, informieren Sie sich über verschiedene Bestattungsformen
 Nehmen Sie sich die Zeit, sie ist nicht vertan.

Herzlich Willkommen auf der Seite rund um Leben, Sterben und Bestattung

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Michaela Mielke - das-metier- Sarg-und Urnenveredelung & Memoria

Abschied nehmen auf besondere Art.
Michaela Mielke unterstützt Trauerarbeit durch wertvolle gestalterische und persönliche Wertschätzung dem Verstorbenen und Trauernden gegenüber.

Die individuelle Gestaltung eines Sarges oder einer Urne ist eine uralte Tradition und ermöglicht mit Ornamenten, Schriftzeichen und Symboliken Gefühle auszudrücken, wo Worte fehlen.

Darüber hinaus bietet das-metier eine feste Urnenkollektion an mit den passenden Memoria - eine Schatzkiste zum Verwahren persönlicher Erinnerungsstücke.

„Jeder Mensch begeht die Zeit des Abschiednehmens auf seine Weise, umso wichtiger ist es, den Hinterbliebenen eine wirklich persönliche Begleitung zu ermöglichen.“

 

Michaela Mielke im Internet

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Sie ist die Erste - Die Biographin Irene Wahle schreibt, redet und gestaltet...

Irene Wahle Einen ganz neuen Weg geht Irene Wahle, die wohl erste Abschiedsgestalterin Deutschlands. Sie schreibt „Biographien als Buch“ und bietet an, Menschen zu Lebzeiten, in einer schweren Lebensphase und in der Zeit des Abschiednehmens einfühlsam zu begleiten. Wer sich für eine Zusammenarbeit mit ihr entscheidet, findet in Irene Wahle eine geduldige und aktive Zuhörerin. In Gesprächen über das Leben, den Tod und das Sterben kristallisieren sich die Möglichkeiten zur Gestaltung des letzten Weges heraus. Irene Wahle berät und unterstützt bei den Themen Patientenverfügung, Hospiz und anderen persönlichen Fragen die sich um unser Lebensende ranken. Das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit sind: „konkrete Festlegungen in Form einer „Dokumentation“, die dem Testament beigefügt werden kann“, „maßgeschneiderte Gedenkreden“ und „persönliche und besondere Trauer- und Abschiedsfeiern“. Irene Wahle arbeitet im deutschsprachigen Raum und hat einen Wunsch: „Ich möchte Menschen herausführen aus der Angst und Hoffnung säen.“

Irene Wahle im Internet

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Billionen suchen Erben

In Deutschland werden nach Berechnungen der Allianz Group in den nächsten zehn Jahren über zwei Billionen Euro vererbt. Kaum verwunderlich, dass sich die Bundesbürger verstärkt mit dem Thema Vererben beschäftigen. Allein in den kommenden fünf Jahren werden hierzulande etwa eine Billion Euro von der einen auf die andere Generation übergeben. Zwischen 2011 und 2015 wird das Volumen nochmals ansteigen, auf 1,3 Billionen Euro. Dabei ist den meisten Bundesbürgern daran gelegen, dass ihr Vermögen, das sie sich im Laufe ihres Lebens erarbeitet haben, eines Tages möglichst vollständig vererbt wird. Deswegen ist es unerlässlich, sich mit den Grundzügen des Erbschafts- und Schenkungsrechts vertraut zu machen. Denn nur wer die wesentlichen Punkte kennt, kann bei der Regelung seines Nachlasses für sich selbst und für künftige Erben steuerliche Vorteile nutzen. mehr lesen

 

Sterben in Deutschland - "Du bist zu teuer"...

...diesen Vorwurf könnten in Zukunft Menschen hören, die am Lebensende teure Medizin brauchen. Der Druck auf "Lebensverzicht" könnte damit wachsen. Über den Wandel der Sterbekultur spricht der Soziologe Prof. Reimer Gronemeyer im Interview. Das ganze Interview

 

Die letzte Ruhe unter der Sonne Spaniens: Naturbestattungen als Alternative

Oliver Grabow
Oliver Grabow

Neue Wege geht auch das Unternehmen Spanien Bestattungen S.L. Als erstes deutschsprachiges Bestattungsunternehmen in ganz Spanien bietet es eine besonders schöne und preiswerte Alternative zu der herkömmlichen Bestattung in Deutschland an. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Spanien kein Friedhofszwang. Deshalb sind Naturbestattungen in Spanien relativ unkompliziert und können ohne lange Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Das breite Angebot reicht von einer Wiesenbestattung auf einer blühenden Blumenwiese, bis zur Luftbestattung über der Wüste Sahara in Nordafrika sowie einer Seebestattung im Mittelmeer oder in einem der grössten Weltmeere, dem atlantischen Ozean. Da in Spanien keine Bestattungspflicht für Totenasche besteht, gilt, dass jeder über die Asche seines verstorbenen Angehörigen frei verfügen kann. So ergibt sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, den letzten Weg ganz individuell anzutreten.

Zusammen mit Ihrem Team betreuen die Geschäftsführer Oliver und Claudia Grabow, Psychologin Dr. Gesina Köppen-Schomerus und Bestatter Josè P. Ruiz einfühlsam und allumfassend Trauernde in der Zeit des Abschiednehmens und Interessierte bei der Vorbereitung ihrer Wünsche und Vorstellungen.

Spanien Bestattungen S.L. im Internet

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Claudia Grabow
Claudia Grabow

 

Hausübertragung schon zu Lebzeiten auf die Kinder ratsam?

Alljährlich stehen insbesondere ältere Mitbürger vor der Frage, ob sie Haus- und Grundeigentum vorzeitig bereits zu Lebzeiten auf ihre Nachkommen übertragen sollen oder nicht. Während bei „betuchteren“ Familien die vorzeitige Immobilienübertragung häufig ein beliebtes Mittel ist, den Nachkommen eine höhere Erbschaftsteuer im Todesfall zu ersparen, sollten Mitbürger, bei denen das Einfamilienhaus den wesentlichen Vermögensgegenstand darstellt, eher vorsichtig mit einer vorzeitigen Übertragung sein, warnt der Nürnberger Erb- und Steuerfachanwalt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) in Nürnberg.

Es gelte zu bedenken, dass man nach der Übertragung nicht mehr „Herr im eigenen Haus“ sei. So kennt der Erbrechtsfachmann aus eigener Praxis Fälle, wo der Sohn als neuer Eigentümer monatelang auf Reisen war und seine Eltern in dieser Zeit händeringend versuchten, seine Zustimmung zur Eintragung einer kleinen Grundschuld auf das Haus zu erhalten, um das „Dach reparieren“ zu können. Auch wenn die vorzeitige Übertragung des Haus- und Grundeigentums in der Regel durch die Einräumung eines lebenslangen Wohn- oder Nießbrauchsrecht und dessen Eintragung im Grundbuch für den Übertragenden abgesichert werde, heiße dies noch nicht, dass man sich dieser Stellung bis zu seinem Lebensende auch sicher sein könne.

Dies gelte insbesondere dann, so Gieseler, wenn die Kinder, z. B. zum Zwecke der Geschäftsgründung, einen Kredit aufnehmen, zu dessen Besicherung das übertragene Haus herangezogen wird. Da das im Grundbuch eingetragene Wohn- oder Nießbrauchsrecht einen „kapitalisierten“ Wert darstelle, der den Forderungen der finanzierenden Bank im Falle einer notwendig werdenden Zwangsversteigerung vorangehe, werde von der finanzierenden Bank in aller Regel verlangt, dass der Berechtigte des Wohn- und Nießbrauchsrechts mit seinem Recht hinter die einzutragende Grundschuld oder Hypothek zurücktrete und dieser den Vorrang einräume, betont Gieseler.

Kann der Sohn dann eines Tages den Kredit nicht mehr bedienen und es kommt zu einer Zwangsversteigerung, sind „Haus und Hof“ oft verloren, weiß auch der Stuttgarter Erbrechtsfachanwalt Michael Henn, ebenfalls Vizepräsident der Vereinigung, aus beruflicher Erfahrung. Da bei Zwangsversteigerungen häufig nur ein Bruchteil des tatsächlichen Immobilienwertes erzielt werde, können die Berechtigten in der Regel auch nicht mehr mit einer finanziellen Entschädigung in Geld für das verlorene Wohn- oder Nießbrauchsrecht rechnen. In der Regel werde der Versteigerungserlös von der fälligen Hauptforderung und den aufgelaufenen Zins und Zinseszinsen sowie der weiteren Kosten völlig aufgefressen, betont Henn ausdrücklich. Vor diesem Hintergrund mahnten denn auch beide Erbrechtsexperten, vorzeitige Hausübertragungen nur bei vorhandenen, anderen finanziellen, Mitteln vorzunehmen und sich insbesondere vor jeder geplanten Maßnahe ausreichend rechtlich beraten zu lassen.

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